Haftungssauschluß / Disclaimer (ÜBERARBEITET ! - AKTUELLE DATEI BITTE ÜBER STARTSEITE AUFRUFEN)

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen von STILxArchitektur.

Für Architekturleistungen gemäß dem Architektenstand gilt die jeweils aktuelle HOAI (s.o.) und, sofern sich die einzelnen Punkte nicht gegenseitig ausschließen, zusätzlich diese AGB´s. Bei Überschneidungen ist die HOAI ausschlaggebend. Für alle weiteren Arbeiten gelten die AGB´s wie folgt:

Architekt Markus Pankse STILxArchitektur, Jordanstrasse 26, 30171 Hannover, wird im folgenden ´STILxArchitektur´ genannt.

A.) Geltungsbereich

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von STILxArchitektur erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Unterzeichnung des Vertrages gelten diese Bestimmungen als angenommen.

2. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn STILxArchitektur sie schriftlich bestätigt.

B.) Angebot und Vertragsabschluss

1. Die Angebote von STILxArchitektur sind freibleibend und unverbindlich. Die in einem solchen Angebot von STILxArchitektur genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

2. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch STILxArchitektur. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

3. Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

4. Angestellte und kurzfristig Beschäftigte von STILxArchitektur sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

5. Der Vertrag ist von beiden Seiten nur aus wichtigen Gründen, z. B. der Insolvenz eines des Vertragspartner, kündbar. Liegt der Kündigungsgrund auf Seiten des Auftraggebers, werden 80% des Gesamtpreises fällig, wenn der Tag der Kündigung nicht unter zwei Wochen vor dem Übergabe-/ Endtermin liegt. Erfolgt die Kündigung innerhalb der zwei Wochen vor dem Übergabe-/ Endtermin, werden 100% des Betrages fällig. Kündigt STILxArchitektur den Vertrag, so hat STILxArchitektur einen Anspruch auf die geleisteten Arbeitsstunden mit einer Vergütung von € 80.- zzgl. MwSt., jedoch nicht mehr als den vereinbarten Endpreis.

C.) Preise

1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich STILxArchitektur an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in dem Auftrag durch STILxArchitektur genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Die Preise verstehen sich - falls nicht anders vereinbart - ab Hannover. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Diese Nebenkosten hat der Auftraggeber zu tragen.

3. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Ebenso werden nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes oder das Stillstehen von Computern dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probedrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst werden, werden diesem ebenfalls gesondert berechnet.

4. Anhand der beiliegenden Preisübersicht (siehe auch Punkt D.) aktuellen Standes als Richtlinie, sowie nach einer ausführlichen Beratung auf der Grundlage des betreffenden Projekts mit dem Kunden, wenn möglich anhand eines Beispieles, werden die Preise mit dem Kunden gem. der Honorarordnung (HOAI2009) oder auf Stundenbasis vereinbart.

5. Für Projekte oder für die Bearbeitung zwingend erforderlichen Wege außerhalb des Stadtgebietes von Hannover, behält sich STILxArchitektur vor, die entstehenden Kosten dem Auftraggeber gesondert in Rechnung zu stellen.

6 . Planungs- und Beratungslesitungen aus Stundenbasis werden, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, wie folgt angesetzt (jeweils zzgl. ges. MwSt.):

6a.
für Neubau:
€80,00.- Architekt
€60,00.- technischer Zeichner/Ingenieur
€40,00.- Zeichner

6b. für Bestandsgebäude (z. B. Umbau, Sanierung, Modernisierung):
zusätzlich zu den unter 6a. genannten Stundensätze wird ein Zuschlag von mindestens 30% (maximal 80%) erhoben

7. Sonstige und weitere Vereinbarungen der Honorare regelt die HOAI.


D.) Leistungen

1. STILxArchitektur setzt vorhandene digitale Dateien voraus. Wenn Unterlagen nur auf Papier oder in nicht digitalisierter Form vorliegen, entstehen dem Auftraggeber zusätzliche Kosten für das Übertragen, Scannen oder Einarbeiten der Pläne und Informationen.

2. Bei einer ausdrücklich anberaumten Zwischenpräsentation, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, am Zwischenstand, gemäß der vertraglichen Vereinbarungen, geringfügige Nachbesserungen vornehmen zu lassen. Bei weitergehenden Änderungswünschen und Folgeleistungen behält sich STILxArchitektur vor, diese zusätzlichen Leistungen auf Stundenbasis mit einem Satz von €60,00.- zzgl. ges. MwSt. in Rechnung zu stellen.

3. Auf Wunsch des Auftraggebers kann zusätzlich in einem gesonderten Vertrag über eine Präsentation oder zusätzliche Leistung gegenüber Dritten durch STILxArchitektur verhandelt werden.

4. Grundsätzlich werden Bilder und Layouts in maximalen Auflösung von 150dpi erstellt, sofern es nicht gesondert vertraglich vereinbart ist. Die Layout-Größe beträgt dabei max. 3000x2000 Pixel.


E.) Liefer- und Leistungsfrist

1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die STILxArchitektur die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere der Ausfall der EDV-Anlagen und der Drucker, behördliche Anordnungen, Einbruch und/ oder Diebstahl jeglicher, das Projekt betreffender, Vorlagen, auch wenn sie bei Lieferanten von STILxArchitektur oder deren Unterlieferanten auftreten - hat STILxArchitektur auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen STILxArchitektur, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3. Wenn die Behinderung länger als ein Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird STILxArchitektur von seiner Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich STILxArchitektur nur berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.

4. Sofern STILxArchitektur die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich im Verzug befindet, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit auf Seiten von STILxArchitektur.

5. STILxArchitektur ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

6. Bei Vorliegen von durch STILxArchitektur zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf vier Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei STILxArchitektur beginnt.

F.) Versand und Gefahrenübergang

1. Die Gefahr für dem Büro überlassene Vorlagen, das sind insbesondere Originale, Skripte, Magnetaufzeichnungen, Disketten, CDs, DVDs oder sonstige Datenträger, aber auch deren Kopien, und ähnliches, bleibt beim Auftraggeber. Es wird darauf hingewiesen, dass nur Kopien als Vorlagen bei STILxArchitektur abgegeben werden sollen. STILxArchitektur haftet nicht für abhanden gekommene Vorlagen.

2. Die Gefahr der erstellten Ware geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Büro von STILxArchitektur verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von STILxArchitektur unmöglich wird, bzw. falls sich der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert , geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

G.) Gewährleistung

1. Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Waren oder Leistung sowie der zur Korrektur übersandten oder übergebenen Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Der nachfolgende Bearbeiter/ Architekt/ Ingenieur o.ä. bekommt die Daten vom Vertragspartner gestellt und dieser ist verpflichtet, stichprobenartig für seine Ausführungsplanung die übermittelten Daten zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung, also der Rückgabe eines gelesenen und korrigierten Vor- oder Zwischenerzeugnisses an das Büro, auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Dasselbe gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.

2. Bei berechtigten Beanstandungen ist STILxArchitektur nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Gewährleistungsansprüche zur Nachbesserung und/ oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des halben Auftragswertes (50%), es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder STILxArchitektur Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen STILxArchitektur als auch gegen seine Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Auftraggeber gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet STILxArchitektur nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

3. Mängel eines Teils der gelieferten Ware oder Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

4. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druck- und Kopierverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Vor- oder Zwischenerzeugnis und Enderzeugnis.

5. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet STILxArchitektur nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten oder den von STILxArchitektur bestellten Unterauftragnehmern. In einem solchen Fall ist STILxArchitektur von seiner Haftung befreit, wenn seine Ansprüche gegen den Zulieferanten oder von STILxArchitektur bestellten Unterauftragnehmer an den Auftraggeber abtritt. Dies gilt nicht, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten oder den von STILxArchitektur beauftragten Unterauftragnehmer durch Verschulden von STILxArchitektur nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.

6. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Anweisungen des Verkäufers nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Auftraggeber eine entsprechend substantielle Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

7. Für die notwendigen Systemvoraussetzungen zur Ausgabe und Nutzung der von STILxArchitektur gelieferten Daten, trägt der Auftraggeber selbst die Verantwortung.

8. STILxArchitektur hat eine Aufbewahrungspflicht von einem halben Jahr nach Fertigstellung des Projektes. Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Datenverlust oder Ausfall der EDV-Anlage, behördliche Anordnungen, Einbruch und/ oder Diebstahl, entbinden STILxArchitektur von seiner Aufbewahrungspflicht.

9. Für die inhaltliche Richtigkeit technischer Zeichnungen, Texte und Bilder übernimmt STILxArchitektur keine Haftung. Gleiches gilt für die, durch die betreffenden Medien verursachte, Benachteiligung und Verletzung der Rechte Dritter.

10. Die Prospekthaftung geht mit Übergage der Daten, oder nach Zwischenpräsentationen, auf den Auftraggeber über.

11. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate.

H.) Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die STILxArchitektur aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, werden STILxArchitektur die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.

2. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von STILxArchitektur. Der Auftraggeber verwahrt das (Mit-) Eigentum von STILxArchitektur unentgeltlich.

I.) Zahlung

1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von STILxArchitektur 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

2. STILxArchitektur ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Auftraggebers, seine Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist STILxArchitektur berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

3. Die Vergütung erfolgt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, in zwei Stufen. Die Zahlung von 50% des bis zur Zwischenpräsentation vereinbarten Pauschalbetrages, hat innerhalb von 14 Tagen nach der Zwischenpräsentation ohne eine gesonderte Aufforderung zu erfolgen. Der Abgabetermin ist direkt abhängig vom Eingangstermin der Zahlung der ersten Stufe auf das Konto von STILxArchitektur. Die Zahlung des Restbetrages, inklusive aller zu einem späteren Zeitpunkt vereinbarten und abgeleisteten Zusatzleistungen, ist fällig zum Termin der Ab-/ Übergabe der Medien, bzw. der Rechnungsstellung, innerhalb von 14 Tagen.

4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn STILxArchitektur über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. STILxArchitektur behält sich die Ablehnung von Schecks ausdrücklich vor.

5. Wechsel werden nicht angenommen.

6. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist STILxArchitektur berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Die Geltungsmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

7. Wenn STILxArchitektur Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, wenn dieser insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn STILxArchitektur andere Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, so ist STILxArchitektur berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn STILxArchitektur Schecks angenommen hat. STILxArchitektur ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen sowie noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen.

8. Bei aus einer Insolvenz des Auftraggebers resultierenden Nichtzahlung oder Teilzahlung, hat eine Rückgabe aller dem Auftraggeber überlassenen Leistungen jedweder Form und Art (Vordrucke, Kopien, Daten) an STILxArchitektur zu erfolgen.

9. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

10. Die Bearbeitung beginnt nach Erhalt aller relevanten Daten und Vertragsunterzeichnung

11. Die Weiterbearbeitung erfolgt nach Eingang einer vereinbarten Abschlagszahlung bzw. nach Eingang der Bezahlung für die einzelnen Positionen. Zahlungen sind fällig vierzehn Tage nach Erhalt der Rechnung. Bei Verzug der Zahlung verschiebt sich entsprechend die Zeitplanung.

J.) Geheimhaltung

1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die STILxArchitektur im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

K.) Eigentum, Urheberrecht

1. Die von STILxArchitektur zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Vorabdrucke, Disketten, Festplattenspeicherungen, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum von STILxArchitektur und werden nicht ausgeliefert.

2. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber stellt STILxArchitektur von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

3. STILxArchitektur behält sich das Recht vor, zur Erstellung einer eigenen Dokumentation jeweils zwei Exemplare der in Auftrag gegebenen schriftlichen Arbeit auf Kosten des Auftraggebers zu erstellen und zu archivieren.

4. STILxArchitektur behält sich vor, das fertige Medium für Werbezwecke in eigener Sache zu verwenden. Der Auftraggeber kann die Zustimmung verweigern, wenn ein überwiegendes Interesse besteht und nur nach einer schriftlichen Benachrichtigung von STILxArchitektur bis zwei Wochen vor dem Übergabe-/ Endtermin.

5. Zu keinem Zeitpunkt dürfen der Auftraggeber oder Dritte selbsttätig Änderungen am Vertragsgegenstand vornehmen.

L.) Impressum

1. STILxArchitektur kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat und muss dies schriftlich kundtun.

2. Liegt eine schriftliche Zustimmungsverweigerung des Auftraggebers nicht vor und ist nicht gegeben worden, so ist es weder dem Auftraggeber noch Dritten gestattet, dieses Impressum zu entfernen. Sollte ein Entfernung erfolgen, behält sich STILxArchitektur vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

3. Der Weiterverkauf der Daten durch den Vertragspartner und das Einpflegen neuer Daten in die von STILxArchitektur erstellten Daten durch Dritte ist nur nach Absprache mit der STILxArchitektur gestattet.

4. Jegliche Veränderung der von uns übermittelten Daten (digital und analog) ist ohne Absprache mit STILxArchitektur vor Abschluss des Projektes nicht zulässig.

5. Bei jeglicher weiterer Verwendung, auch nach Abschluss des Projektes, der von STILxArchitektur übermittelten Daten muss der Name „STILxArchitektur“ gut sichtbar und lesbar verwand werden.

6. Das geistige Eigentum verbleibt bei STILxArchitektur.

M.) Datenschutz

1. Im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes sind wir berechtigt, die im Zusammenhang mit einer Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten über den Käufer zu verarbeiten und zu speichern.

N.) Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Scheck- und Urkundenprozesse ist Hannover.

2. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen STILxArchitektur und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das einheitliche internationale Kaufrecht ist nicht anwendbar.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: Hannover, 10.06.2010
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